Hausordnung

für Patienten und Besucher

Rücksichtnahme

Der Aufenthalt im Krankenhaus erfordert im Interesse aller Kranken besondere Rücksichtnahme und besonderes Verständnis. Vermeiden Sie bitte Ruhestörungen, insbesondere in der Mittagszeit (12:30 Uhr bis 14:30 Uhr) und nachts ab 20:00 Uhr.

Anordnungen

Ärztliche Anordnungen und Weisungen des Pflegepersonals sind im Interesse einer schnellen Gesundung zu befolgen.

Bekleidung

Verlassen Sie die Station bitte nicht im Nachthemd oder Schlafanzug, sondern ziehen Sie entsprechende Kleidung an.

Krankenhauseinrichtungen

Bitte helfen Sie uns, Sauberkeit und Ordnung im Hause zu gewährleisten. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Einrichtungen des Hauses sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

Rauchen und Alkohol

In den Räumen der Knappschaft Kliniken Marienhospital Bottrop besteht ein generelles Rauchverbot. Dies umfasst auch vergleichbare Produkte wie z. B. E-Zigaretten. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Pavillon am Haupteingang) erlaubt. Der Genuss von Alkohol bedarf der Erlaubnis des behandelnden Arztes.

Besuch

Bitte beachten Sie im Interesse unserer Patienten die festgesetzten (empfohlenen) Besuchszeiten: Täglich 08:00 - 20:00 Uhr. In der Zeit von 12:30 Uhr bis 14:30 Uhr sollte die Mittagsruhe berücksichtig werden.

Besuche durch Kinder sollten möglichst nur in Begleitung Erwachsener erfolgen. Nehmen Sie bitte bei Ihren Besuchen Rücksicht auf die Patienten. Die Zahl der im Patientenzimmer anwesenden Besucher kann bei Bedarf begrenzt werden. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.

Wertsachen

Bewahren Sie nicht zuviel Bargeld oder Wertsachen in Ihrem Krankenzimmer auf, da das Krankenhaus bei Verlust oder Diebstahl keine Haftung übernimmt.

Gegenstände, die Sie bei Ihrer Entlassung nicht mit nach Hause nehmen, werden als Fundsachen 14 Tage aufbewahrt. Sollten Sie sich dann nicht gemeldet haben, werden diese entsorgt.

Film- und Fotoaufnahmen

Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen durch Patienten, Besucher oder Dritte im Bereich des Krankenhauses bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführung sowie der betroffenen Personen.

Fahrzeugverkehr

Auf dem Gelände des Krankenhauses gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die aufgestellten Hinweisschilder, Ge- und Verbotsschilder sind zu beachten. Die Geschäftsführung kann im Einzelfall in Ausübung des Hausrechts Sonderregelungen treffen, die ebenfalls zu beachten sind.
Die vorstehende Hausordnung ist Bestandteil der „Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)".

Bottrop, September 2025
Die Geschäftsführung
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