Knappschaft Kliniken
Bottrop
Bottrop
Arbeits-, Schul-, Kindergarten- und Wegeunfälle
Willkommen in unserer Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie
Die Knappschaft Kliniken Bottrop sind von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (BG) als VAV-Haus (Verletzten-Arten-Verfahren) zugelassen, wodurch die Qualifikation erreicht ist, schwere Verletzungen auch nach Arbeitsunfällen zu behandeln.
Neben der Palette der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, für die in den Knappschaft Kliniken Bottrop modernste Technologien zur Verfügung stehen, gehören die Arbeits- und Wegeunfallverletzten, Verletzungen der Extremitäten, der Wirbelsäule und des Beckens als auch Handverletzungen zum Spektrum.
Die Knappschaft Kliniken Bottrop sind von der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (BG) als VAV-Haus (Verletzten-Arten-Verfahren) zugelassen, wodurch die Qualifikation erreicht ist, schwere Verletzungen auch nach Arbeitsunfällen zu behandeln.
Neben der Palette der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, für die in den Knappschaft Kliniken Bottrop modernste Technologien zur Verfügung stehen, gehören die Arbeits- und Wegeunfallverletzten, Verletzungen der Extremitäten, der Wirbelsäule und des Beckens als auch Handverletzungen zum Spektrum.
Wichtige Informationen zum Thema Berufsgenossenschaft bzw. Arbeitsunfall:
Was ist ein Arbeitsunfall?
Die Berufsgenossenschaft (BG) definiert und beschreibt einen Unfall im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung (§ 8 SGB VII) als ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper wirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden führt.
Allgemein kann man deshalb sagen: Arbeitsunfälle sind die Unfälle, die versicherte Personen infolge der versicherten Tätigkeit erleiden. Und die gesetzliche Unfallversicherung bietet Schutz bei der Ausübung dieser Tätigkeiten.
Was zählt nicht als Arbeitsunfall?
Eigenwirtschaftliche Tätigkeiten: Handlungen, die im eigenen Interesse liegen (z. B. während der Arbeit privat telefonieren, Mittagessen kaufen)
Innere Ursache: Plötzliche Erkrankungen, Herzinfarkte oder Schlaganfälle am Arbeitsplatz, sofern sie nicht durch eine körperliche Überlastung durch die Arbeit ausgelöst wurden.
(Zusammengefasst: Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Kind im Hort plötzlich Nasenbluten bekommt oder ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet.)
Innere Ursache: Plötzliche Erkrankungen, Herzinfarkte oder Schlaganfälle am Arbeitsplatz, sofern sie nicht durch eine körperliche Überlastung durch die Arbeit ausgelöst wurden.
(Zusammengefasst: Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Kind im Hort plötzlich Nasenbluten bekommt oder ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet.)
Sachwerte
Die gesetzliche Unfallversicherung ersetzt in der Regel keine Sachwerte!
Ausnahmen:
Wann? (genaue Uhrzeit)
Wo? (genauer Ort, z.B. Lager, Büro, Maschine, Schulhof)
Was? (detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs, z. B. "Beim Tragen des Pakets auf nassem Boden ausgerutscht")
Verletzung? (Welche Körperteile sind betroffen)
Berufsgenossenschaft? (welche BG ist für Sie zuständig?)
Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Sie zuständig ist, kann Ihnen die Personalstelle Ihres Arbeitgebers mitteilen.
Ausnahmen:
- Sachschäden, die durch das Leisten von Erster Hilfe entstehen (z.B. zerrissene Kleidung) oder
- durch den Arbeitsunfall beschädigte Hilfsmittel (z.B. Brille)
Inhalt der Unfallanzeige
Wer? (versicherte Person)Wann? (genaue Uhrzeit)
Wo? (genauer Ort, z.B. Lager, Büro, Maschine, Schulhof)
Was? (detaillierte Beschreibung des Unfallhergangs, z. B. "Beim Tragen des Pakets auf nassem Boden ausgerutscht")
Verletzung? (Welche Körperteile sind betroffen)
Berufsgenossenschaft? (welche BG ist für Sie zuständig?)
Welche Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse für Sie zuständig ist, kann Ihnen die Personalstelle Ihres Arbeitgebers mitteilen.
Wann und warum muss ich nach einem Arbeitsunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen?
Durchgangsärzte sind besonders qualifiziert für die Behandlung von Unfallverletzten. Die Vorstellung bei einem Durchgangsarzt ist erforderlich, wenn
- die Unfallverletzung über den Unfalltag hinaus zur Arbeitsunfähigkeit führt,
- die notwendige ärztliche Behandlung voraussichtlich über eine Woche andauert,
- Heil- und Hilfsmittel zu verordnen sind,
- es sich um eine Wiedererkrankung aufgrund von Unfallfolgen handelt.
Leistungsspektrum im Bereich Arbeitsunfälle
Unser Team der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie aus den Knappschaft Kliniken Bottrop ist für Sie da. Wir bieten Ihnen:
- Notfallversorgung rund um die Uhr
- Schnelle Diagnostik: Röntgen, CT/MRT nach Bedarf
- Akut-OP‘s und wiederherstellende Eingriffe bei Knochen-, Hand- und Weichteilverletzungen
- Schmerztherapie, Wundversorgung, Nachsorge und Rehabilitation
- Spezielle Versorgung für Kinder und Jugendliche (Schule/Kindergarten-Verletzungen).
- Beratung zu Arbeits- und Schulunfähigkeitsbescheinigungen, Rehabilitationsmaßnahmen und Wiedereinstieg <
- Gips- und Schienenanlage, Verschreibung von Physiotherapie und Ergotherapie
- Evaluation von Arbeits- bzw. Schulfähigkeit nach dem Unfall
