Im Rahmen der ambulanten Behandlung von Menschen mit Epilepsie und anderen anfallsartig auftretenden Ereignissen ergeben sich zum Teil spezielle Fragen, für die es die Expertise eines Epilepsiereferenzzentrums bedarf.
Für einige Fragen ist die persönliche Vorstellung am Epilepsiereferenzzentrums erforderlich, andere Fragen (insbesondere zu schon bekannten Patientinnen und Patienten) können auch „auf kurzem Dienstweg“geklärt werden.
Die Ruhr-Epileptologie bietet intersektorale Telekonsile für niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen über KIM (epileptologie@kk-bochum.kim.telematik) an.
Seit Oktober 2020 besteht die Möglichkeit, diese über die GOP 01670 (Einholung eines Telekonsils) bzw. 01671 (Telekonsiliarische Beurteilung) abzurechnen.