Knappschaft Kliniken
Gelsenkirchen-Buer
Gelsenkirchen-Buer
Kostenübernahme
Die Kosten der Notfallversorgung und der stationären Behandlung werden in der Regel von allen Kostenträgern übernommen.
Die ambulante HBO ist – außer im Fall des diabetischen Fußsyndroms – keine kassenärztliche Vertragsleistung. Das bedeutet, dass die Krankenkassen nur in Einzelfällen und nach individueller Prüfung die Kosten der HBO übernehmen können.
Deshalb raten wir jedem ambulanten Patienten, den von uns erstellten Kostenvoranschlag vor Therapiebeginn sowie die Therapieempfehlung behandelnden Arztes bei seiner Krankenkasse einzureichen. Die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse sollte vor Therapiebeginn in schriftlicher Form vorliegen.
Private Krankenkassen, Beihilfestellen für Beamte im öffentlichen Dienst sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen vielfach die Kosten einer HBO-Therapie.
Die ambulante HBO ist – außer im Fall des diabetischen Fußsyndroms – keine kassenärztliche Vertragsleistung. Das bedeutet, dass die Krankenkassen nur in Einzelfällen und nach individueller Prüfung die Kosten der HBO übernehmen können.
Deshalb raten wir jedem ambulanten Patienten, den von uns erstellten Kostenvoranschlag vor Therapiebeginn sowie die Therapieempfehlung behandelnden Arztes bei seiner Krankenkasse einzureichen. Die Kostenübernahmeerklärung Ihrer Krankenkasse sollte vor Therapiebeginn in schriftlicher Form vorliegen.
Private Krankenkassen, Beihilfestellen für Beamte im öffentlichen Dienst sowie die Berufsgenossenschaften übernehmen vielfach die Kosten einer HBO-Therapie.