Betriebsrat der Knappschaft Kliniken Gelsenkirchen-Buer GmbH
Der Betriebsrat ist die von allen Beschäftigten eines Betriebs gewählte Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Es handelt sich dabei also nicht um eine einzelne Person, sondern um ein Gremium, ähnlich wie ein Parlament oder ein Stadtrat. Die Aufgabe eines Betriebsrats besteht darin, die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten.
Rechte und Pflichten des Betriebsrats sowie seine Stellung im Betrieb sind im Betriebsverfassungsgesetz geregelt. Er hat darauf zu achten, dass alle geltenden Gesetze, Tarifverträge, Betriebs-vereinbarungen sowie die Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz eingehalten werden.
Der Betriebsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Er arbeitet im engen Austausch mit der Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Schwerbe- hindertenvertretung zusammen.
Anschrift:
Betriebsrat
Knappschaft Kliniken Gelsenkirchen-Buer GmbH
Schernerweg 4
45894 Gelsenkirchen
Geschäftszeiten:
Montag – Freitag 07:30 Uhr – 15:30 Uhr
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