Die Frührehabilitation endet, wenn ein Zustand zunehmender Belastbarkeit und Fähigkeit zu aktiven Mitarbeit an den Rehabilitationsmaßnahmen erreicht ist. Bei zunehmender Kooperation, Besserung der psychischen Defizite sowie verbesserter Mobilität und Selbstversorgung schließt sich dann nahtlos die weiterführende Rehabilitation der Phasen C und D an. Bei ungünstigem Heilungsverlauf oder unzureichendem Rehabilitationspotential müssen geeignete Pflegeplätze gesucht oder die häusliche Weiterbetreuung durch Angehörige mit Unterstützung ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet werden.
Bitte haben Sie Verständnis für einige Besonderheiten, die beim Besuch Ihrer Angehörigen auf der Neurologischen Frührehabilitationsstation zu beachten sind. Ein Großteil der Therapien findet aufgrund der eingeschränkten Mobilität der Patienten in den Krankenzimmern statt. Daneben benötigen die Patienten ausreichende Ruhephasen. Daher sind die Besuchszeiten im Allgemeinen auf festgelegte Zeiträume beschränkt.
Das Anmeldeformular für Patienten zur Verlegung in unsere Neurologische Frührehabilitation finden Sie hier zum Download:
Anmeldung zur Neurologischen Frührehabilitation –
Bitte hier klicken und den Anmeldebogen ausfüllen.
Bitte füllen Sie zusätzlich auch unseren Standard Singer Index aus*:
Standard Singer Index
Wir bitten um Übermittlung beider vollständig ausgefüllten Bögen per Fax (02361 56-3799). Wir werden uns nach Anmeldung schnellstmöglich mit Ihnen zur Absprache des weiteren Vorgehens in Verbindung setzen. Gerne stehen wir auch für telefonische Rücksprache zur Verfügung.
*Geeignet für die Durchführung einer Neurologischen Frührehabilitation am Krankenhaus (OPS 8-552.x) sind schwer betroffene Patienten mit einer neurologischen Rehabilitationsdiagnose und einem Frühreha-Barthel-Index von maximal 30 Punkten bei Aufnahme. Das sind in der Regel Patienten auf Intensive-Care-, Intermediate-Care- oder Stroke-Units mit stattgehabtem Schlaganfall, Schädel-Hirn-Traum, cerebraler Hypoxie oder Critical-Care-Neuro-Myopathie.
Voraussetzungen für eine Übernahme sind ausreichende Spontanatmung ohne Bedarf maschineller Unterstützung, stabile Kreislaufverhältnisse (ohne Katecholamine) und weitgehend normalisierte und stabile Hirndruckverhältnisse. Kein Hinderungsgrund ist dagegen das Vorliegen eines absaugpflichtigen Tracheostomas oder einer PEG.
Bei Keimbesiedlung mit MRSA und MRGN, Dialysepflichtigkeit und sonstigen medizinischen Besonderheiten bedarf es einer telefonischen Rücksprache.