Neuropsychologische Ambulanz

Die neuropsychologische Ambulanz bietet eine spezialisierte Diagnostik und Therapie für Menschen, die nach einer erworbenen Hirnschädigung (z.B. Schlaganfall, Schädel-Hirn-Trauma) kognitive, emotionale oder verhaltensbezogene Beeinträchtigungen entwickeln, z.B. in den Bereichen:

  • Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit
  • Gedächtnisleistung
  • Denken und Problemlösen
  • (Raum-)Wahrnehmung
  • Motivation und Antrieb
  • Sozialverhalten und Persönlichkeit 

Was ist eine neuropsychologische Therapie?

Die neuropsychologische Therapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Psychotherapieverfahren zur Behandlung von psychischen Störungen in den Bereichen Denken, Fühlen und Verhalten bei Menschen mit erworbenen Hirnschädigungen. Seit 2012 ist die neuropsychologische Therapie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und kann über die Gesundheitskarte abgerechnet werden.

Wann ist eine ambulante neuropsychologische Therapie notwendig?

Im Rahmen einer Rehabilitationsmaßnahme werden oftmals eine erste neuropsychologische Diagnostik und bei Bedarf auch eine neuropsychologische Therapie durchgeführt. Trotz erfolgter Eingangsdiagnostik und Behandlung können nach Rückkehr in den privaten, sozialen und beruflichen Alltag neuropsychologische Beeinträchtigungen deutlich werden. In diesen Fällen ist eine ambulante neuropsychologische Diagnostik und gegebenenfalls Therapie indiziert.

Checkliste für eine ambulante neuropsychologische Therapie:

Ein Nachweis einer erworbenen Hirnschädigung durch einen Neurologen liegt vor (z.B. Entlassungsbericht aus dem Krankenhaus oder Rehabilitationseinrichtung, Überweisung).

  • Die erworbene Hirnschädigung besteht erst seit maximal 5 Jahren.
  • Es besteht aktuell keine medizinische Notwendigkeit einer stationären oder rehabilitativen Maßnahme.
  • Bei der erworbenen Hirnschädigung handelt es sich nicht um eine Hirnerkrankung mit voranschreitendem Verlauf im fortgeschrittenen Stadium (z.B. keine mittel- oder hochgradige Demenz vom Alzheimertyp).
  • Seit der erworbenen Hirnschädigung bestehen Beeinträchtigungen im privaten, sozialen oder beruflichen Alltag. 
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