Die Neurologische Frührehabilitation (Phase B) beginnt mit der Behandlung der Patienten bereits kurz nach dem akuten Krankheitsereignis. Diese leiden dabei unter schwerwiegenden Schäden des zentralen und peripheren Nervensystems, die aufgrund einer gering ausgeprägten bzw. fehlenden Fähigkeit zur Selbstversorgung intensive medizinische Überwachungs- und Pflegemöglichkeiten erforderlich machen.
Diese Versorgung kann in der erstbehandelnden Akutklinik in den Knappschaft Kliniken Paracelsus Marl erfolgen.
In der Neurologischen Frührehabilitation behandeln wir Patienten, die unter den Folgezuständen von neurologisch-neurochirurgischen Krankheitsbildern leiden. Dabei stehen Störungen der Bewegung, des Bewusstseins, des Sprechens, des Schluckens, der Atmung und anderer wichtiger Körperfunktionen im Vordergrund. Die in unserer Klinik am häufigsten behandelten Erkrankungen sind:
- Schlaganfall (ischämisch und durch Hirnblutungen bedingt)
- Schädel-Hirn-Verletzungen
- Entzündliche Hirn- und Nervenerkrankungen
- Hypoxische Enzephalopathien (neurologische Ausfälle nach Sauerstoffmangel im Gehirn)
Unser Ziel ist es, den Patienten nach einem akuten Krankheitsereignis so früh wie möglich eine adäquate Rehabilitationsbehandlung zukommen zu lassen. Daher beginnt die Kette von Rehabilitationsmaßnahmen mit der Phase B bei uns bereits in der Akutklinik. Auf diese Weise werden die Chancen bestmöglich gewahrt, den Betroffenen ein weitgehend selbständiges Leben nach der Krankheit zu ermöglichen und die Lebensqualität zu erhalten.
Durch konsequente Anwendung von Methoden des motorischen und kognitiven Lernens und des multidisziplinären Ansatzes unterstützen wir das zerebrale Erholungspotential. Dem Patienten wird bei der Behandlung so viel Unterstützung wie nötig gegeben. Die Angehörigen werden so weit wie möglich und sinnvoll in den Behandlungsprozess mit einbezogen.
Die Einbindung der Frührehabilitation in das Neurozentrum am Standort Paracelsus Marl ermöglicht es, alle Untersuchungs- und Therapieverfahren eines modernen Akutkrankhauses zu nutzen (z.B. Neuroradiologie, Neurochirurgie, Innere Medizin, Intensivmedizin in unmittelbarer Nähe).
Die Frührehabilitation endet, wenn ein Zustand zunehmender Belastbarkeit und Fähigkeit zu aktiven Mitarbeit an den Rehabilitationsmaßnahmen erreicht ist. Bei zunehmender Kooperation, Besserung der psychischen Defizite sowie verbesserter Mobilität und Selbstversorgung schließt sich dann nahtlos die weiterführende Rehabilitation der Phasen C und D an. Bei ungünstigem Heilungsverlauf oder unzureichendem Rehabilitationspotential müssen geeignete Pflegeplätze gesucht oder die häusliche Weiterbetreuung durch Angehörige mit Unterstützung ambulanter Rehabilitationsmaßnahmen eingeleitet werden.
Bitte haben Sie Verständnis für einige Besonderheiten, die beim Besuch Ihrer Angehörigen auf der Neurologischen Frührehabilitationsstation zu beachten sind. Ein Großteil der Therapien findet aufgrund der eingeschränkten Mobilität der Patienten in den Krankenzimmern statt. Daneben benötigen die Patienten ausreichende Ruhephasen. Daher sind die Besuchszeiten im Allgemeinen auf festgelegte Zeiträume beschränkt.
Das Anmeldeformular für Patienten zur Verlegung in unsere Neurologische Frührehabilitation finden Sie hier zum Download:
Anmeldung zur Neurologischen Frührehabilitation –
Bitte hier klicken und den Anmeldebogen ausfüllen.
Bitte füllen Sie zusätzlich auch unseren Standard Singer Index aus*:
Standard Singer Index
Wir bitten um Übermittlung beider vollständig ausgefüllten Bögen per Fax (02361 56-3799). Wir werden uns nach Anmeldung schnellstmöglich mit Ihnen zur Absprache des weiteren Vorgehens in Verbindung setzen. Gerne stehen wir auch für telefonische Rücksprache zur Verfügung.
*Geeignet für die Durchführung einer Neurologischen Frührehabilitation am Krankenhaus (OPS 8-552.x) sind schwer betroffene Patienten mit einer neurologischen Rehabilitationsdiagnose und einem Frühreha-Barthel-Index von maximal 30 Punkten bei Aufnahme. Das sind in der Regel Patienten auf Intensive-Care-, Intermediate-Care- oder Stroke-Units mit stattgehabtem Schlaganfall, Schädel-Hirn-Traum, cerebraler Hypoxie oder Critical-Care-Neuro-Myopathie.
Voraussetzungen für eine Übernahme sind ausreichende Spontanatmung ohne Bedarf maschineller Unterstützung, stabile Kreislaufverhältnisse (ohne Katecholamine) und weitgehend normalisierte und stabile Hirndruckverhältnisse. Kein Hinderungsgrund ist dagegen das Vorliegen eines absaugpflichtigen Tracheostomas oder einer PEG.
Bei Keimbesiedlung mit MRSA und MRGN, Dialysepflichtigkeit und sonstigen medizinischen Besonderheiten bedarf es einer telefonischen Rücksprache.