Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende sollte immer im Sinne des Verstorbenen fallen. Zunächst wird deshalb geschaut, ob der Patient einen Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung vorliegen hat. Einen Organspendeausweis können Sie kostenlos
online oder an der Information des KK Bottrops bekommen.
Liegt keine schriftliche Entscheidung des Patienten vor, so sind die nächsten Angehörigen angehalten, im Sinne des Verstorbenen zu entscheiden. Zu den nächsten Angehörigen zählen laut Transplantationsgesetz die Ehegatten, oder eingetragenen Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, Geschwister oder Großeltern. Diese müssen die Entscheidung nach dem (mutmaßlichen) Willen des Verstorbenen und nicht nach ihrer persönlichen Auffassung zur Organspende treffen. Erst wenn der mutmaßliche Wille nicht ermittelbar ist, entscheiden die Angehörigen nach ihren eigenen Vorstellungen.
Um Angehörige zu entlasten, ist es deshalb sinnvoll, sich schon zu Lebzeiten mit dem Thema Organspende auseinander zu setzen und seinen Willen zu kommunizieren.