Schwerbehindertenvertretung

Aufgabenbereich der Vertrauensperson der Schwerbehinderten im Überblick:
  • Allgemeine Beratung zu Schwerbehindertenfragen (die SBV unterliegt der Schweigepflicht!)
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen Neu-/Änderungsantrag, Widerspruch und Akteneinsicht beim Versorgungsamt oder Gleichstellungsantrag
  • Jegliche Veränderungen am Arbeitsplatz: Abmahnungen, Kündigungen, Versetzungen, Konflikte am Arbeitsplatz, Arbeitsinhalte
  • Arbeitsamt: Gleichstellungen von Behinderten mit einem GdB zwischen 30-45 Prozent
  • Integrationsfachdienst: Arbeitsplatzausstattung und ggf. innerbetriebliche Umsetzungen
  • Überwachungsfunktion auf Einhaltung der Vorgaben nach § 81 SGB IX
  • Zusammenarbeit im Sinne § 95 SGB IX bei Neueinstellung
  • Teilnahme an Personalauswahlgesprächen
  • Teilnahme an den Sitzungen des Betriebsrates (beratend)


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