Für den Ärztlichen Bereich werden die Beschäftigten nach dem Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (
TV-Ärzte/VKA) angestellt. Dieser Tarifvertrag ist zwischen den kommunalen Arbeitgeberverbänden und dem Marburger Bund ausgehandelt.
Für Beschäftigte, die nicht im Ärztlichen Dienst tätig sind, gilt die durchgeschriebene Fassung des
Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (
TVöD-K).
Alle Mitarbeiter werden nach Aufnahme ihrer Beschäftigung in der Knappschaft Kliniken Vest GmbH automatisch bei der
VBL Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder angemeldet, denn Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind in der Regel aufgrund des Tarifvertrags über die betriebliche bzw. zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (ATV) in der VBL pflichtversichert (so genannte VBLklassik).
Die VBL umfasst folgende Produkte:
Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes im Rahmen der tarifrechtlich vorgesehenen Pflichtversicherung sowie Versicherungsprodukte auf freiwilliger Basis für die zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge. (https://www.vbl.de/) Der Arbeitnehmerleistungsanteil zur VBL (Eigenanteil) beträgt 1,41%. Es bestehen Überleitungsabkommen mit weiteren anderen Versorgungseinrichtungen.
Zusätzlich besteht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Knappschaft Kliniken Vest GmbH
die Möglichkeit, der Sterbekasse der Beschäftigten der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft Bahn See VVaG beizutreten.