Pressemitteilungen der
Knappschaft Kliniken
12.06.2026 - Bochum

Die Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum beteiligen sich am Protest gegen geplantes GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Aktionstag der Krankenhausgesellschaften: Eingänge zeitweise gekennzeichnet, Betrieb lief weiter

Die Krankenhäuser aus dem Verbund der Knappschaft Kliniken haben sich heute am gemeinsamen Aktionstag der Krankenhausgesellschaften in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern gegen das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beteiligt.

Auch an den Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum wurde die Aktion sichtbar. Mitarbeitende aller Abteilungen versammelten sich am Vormittag vor dem Haupteingang, um ein Zeichen zu setzen. „Die gesetzlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser verändern sich derzeit grundlegend. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz würde in seiner derzeit angedachten Form den wirtschaftlichen Druck auf die Krankenhäuser noch weiter erhöhen“, erklärt Dr. Hans Christian Atzpodien, Geschäftsführer der Knappschaft Kliniken Universitätsklinikum Bochum GmbH und Hauptgeschäftsführer (CCO) der Knappschaft Kliniken GmbH. „Uns ist es wichtig mit dieser Aktion zu symbolisieren, dass solche Gesetze direkten Einfluss auf die Versorgung haben. Parallel prüfen wir als Verbund der Knappschaft Kliniken, wie wir medizinische Qualität, Verlässlichkeit und wirtschaftliche Tragfähigkeit auch unter den neuen Bedingungen sichern können“, so Atzpodien, denn: „Klar ist, unsere Patient*innen und ihre Versorgung stehen für uns immer an erster Stelle!“ Der Krankenhausbetrieb lief während der Aktion regulär weiter.

Am heutigen 12. Juni berät der Bundesrat erstmals über den Gesetzentwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes. Mit dem Aktionstag unter dem Motto „Kein Geld. Keine Versorgung.“ wollen die beteiligten Krankenhäuser deutlich machen, dass Kürzungen sich direkt darauf auswirken, welche Angebote Krankenhäuser vorhalten, wie Dienste besetzt werden und wie nah Versorgung für Patientinnen und Patienten erreichbar bleibt. Denn: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zielt darauf ab, die schwierige Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren und Beitragssatzsteigerungen zu begrenzen, indem Ausgaben und Einnahmen neu ausgerichtet werden.

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