Knappschaft Kliniken
Kamen

Medizinisches Angebot in Kamen

Die Knappschaft Kliniken Kamen verfügen über sechs hochspezialisierte Fachabteilungen, die ein breites Spektrum medizinischer Leistungen abdecken. Unser erfahrenes Team sorgt dafür, dass Sie bei uns stets in den besten Händen sind – sowohl bei ambulanten als auch bei stationären Behandlungen. Mit insgesamt 188 Betten bieten wir ausreichend Kapazitäten, um eine persönliche und kompetente Betreuung sicherzustellen.

Herzlich willkommen in den Knappschaft Kliniken Kamen

Unsere Fachabteilungen vereinen modernste Technik mit erstklassiger medizinischer Expertise. Von der inneren Medizin bis zur Chirurgie – wir bieten Ihnen eine umfassende Diagnostik und Behandlung auf höchstem Niveau. Dank kontinuierlicher Weiterentwicklung und regelmäßiger Fortbildungen bleibt unser Team stets auf dem neuesten Stand der Wissenschaft.

Ein Krankenhaus für die Region Kamen und darüber hinaus
Obwohl die Knappschaft Kliniken Kamen ihren Sitz in Kamen haben, vertrauen auch viele Menschen aus der Umgebung auf unsere Expertise. Wir sind stolz darauf, ein Ort der Gesundheit und des Vertrauens zu sein, der weit über die Stadtgrenzen hinaus geschätzt wird.

Die Knappschaft Kliniken Kamen vereinen Tradition und Moderne 
Vor mehr als 130 Jahren spendete Wilhelmine Hellmig Geld, um den Menschen in Kamen den Zugang zu einem Krankenhaus zu ermöglichen. Ihre visionäre Idee gilt als Grundlage der heutigen Knappschaft Kliniken Kamen, die heute mit sechs modernen Fachdisziplinen überzeugen. Mit Unterstützung unserer Gesellschafter – der Knappschaft-Bahn-See sowie den Städten Lünen und Kamen – haben wir uns zu einem renommierten medizinischen Standort entwickelt, der weit über die Grenzen der Stadt hinaus bekannt ist.




Zahlen & Fakten


7
Fachabteilungen
188
Betten
20.000
Fallzahlen ambulant
(pro Jahr)
7.700
Fallzahlen stationär
(pro Jahr)
27.700
Patienten
(pro Jahr)
Finanziert von der Europäischen Union

Für ausgewählte Maßnahmen aus den Bereichen Digitalisierung der Medizin und Pflege sowie IT-Sicherheit wurden uns Fördermittel nach dem Krankenhauszukunftsfonds entsprechend § 14a Abs. 2 KHG i.V.m § 19 Abs. 1 Satz 1 KHSFV gewährt. Die Mittel des Krankenhauszukunftsfonds wurden zu 70 % durch den Bund nach § 14a Abs. 1 KHG bereitgestellt. Diese Mittel werden durch die Europäische Aufbau und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert.

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