Der Aufenthalt im Krankenhaus erfordert im Interesse aller Kranken besondere Rücksichtnahme und besonderes Verständnis. Vermeiden Sie bitte Ruhestörungen, insbesondere in der Mittagszeit (12:30 bis 14:30 Uhr) und  abends bzw. nachts ab 20:00 Uhr (s. auch Besuchszeiten).
Ärztliche Anordnungen und Weisungen des Pflegepersonals sind im Interesse einer schnellen Genesung zu befolgen.
Verlassen Sie die Station bitte nicht im Nachthemd oder Schlafanzug, sondern ziehen Sie entsprechende Kleidung an.
Bitte helfen Sie uns, Sauberkeit und Ordnung im Hause zu gewährleisten. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Einrichtungen des Hauses sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Rauchen gefährdet die Gesundheit und ist im Krankenhausgebäude nicht erlaubt (generelles Rauchverbot). Dies umfasst auch vergleichbare Produkte wie z. B. E-Zigaretten. Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen (Pavillon am Haupteingang) erlaubt.
Der Genuss von Alkohol bedarf der Erlaubnis des behandelnden Arztes.
Bitte beachten Sie im Interesse unserer Patienten die festgesetzten (empfohlenen) Besuchszeiten.
Besuche durch Kinder sollten möglichst nur in Begleitung Erwachsener erfolgen. Nehmen Sie bitte bei Ihren Besuchen Rücksicht auf die Patienten. Die Zahl der im Patientenzimmer anwesenden Besucher kann bei Bedarf begrenzt werden. Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Bewahren Sie nicht zuviel Bargeld oder Wertsachen in Ihrem Krankenzimmer auf, da das Krankenhaus bei Verlust oder Diebstahl keine Haftung übernimmt.
Gegenstände, die Sie bei Ihrer Entlassung nicht mit nach Hause nehmen, werden als Fundsachen 14 Tage aufbewahrt. Sollten Sie sich dann nicht gemeldet haben, werden diese entsorgt.
Film-, Fernseh-, Ton-, Video -und Fotoaufnahmen durch Patienten, Besucher oder Dritte im Bereich des Krankenhauses bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführung sowie der betroffenen Personen.
Auf dem Gelände des Krankenhauses gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. Die aufgestellten Hinweisschilder, Ge- und Verbotsschilder sind zu beachten. Die Geschäftsführung kann im Einzelfall in Ausübung des Hausrechts Sonderregelungen treffen, die ebenfalls zu beachten sind.
Die vorstehende Hausordnung ist Bestandteil der „Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB)“.