Sind Sie gesetzlich (und nicht privat) versichert, müssen Sie einen bestimmten Eigenanteil für Ihren stationären Aufenthalt selbst zahlen.
In Ausnahmefällen entfällt der Eigenanteil, zum Beispiel, wenn der Grund Ihres stationären Aufenthaltes ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit ist. Ebenso entfällt der Eigenanteil für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres.
Der Eigenanteil beträgt 10,00 Euro pro Tag.
Pro Kalenderjahr zahlen Sie jedoch maximal 28 Tage selbst.
Sprich maximal 280,00 Euro pro Jahr.
Die Krankenhaus-Zuzahlung können Sie in der Patientenaufnahme begleichen: 
Mo-Do: 08:00 - 14:30 Uhr und Fr: 08:00 - 13:30 Uhr
Andernfalls erhalten Sie die Rechnung für Ihren Eigenanteil per Post.