Wir möchten Sie bitten, das Patientenzimmer am Entlasstag bis 10 Uhr zu verlassen. In Ausnahmefällen ist auch eine spätere Abreise möglich.
Bitte achten Sie mit darauf, dass Sie Ihre Entlasspapiere, zumindest einen vorläufigen Arztbrief, erhalten haben, sollte der endgültige Arztbrief noch nicht vorliegen. Der endgültige Arztbrief wird in letzterem Fall Ihrem zuständigen Hausarzt zugestellt. Falls Sie diesen bis 10 Uhr noch nicht erhalten haben sollten, nutzen Sie bis zu Ihrer Heimfahrt gerne die Sitzgelegenheiten in der Eingangshalle oder die Cafeteria im Erdgeschoss.
Entlassung gegen ärztlichen Rat
Wenn Sie sich vorzeitig entgegen des ärztlichen Rates entlassen möchten, geschieht dies auf eigene Gefahr. In diesem Fall müssen Sie sich vom ärztlichen Personal über die Risiken aufklären lassen und eine Erklärung darüber unterschreiben, dass Sie auf eigene Verantwortung nach Hause gehen werden.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass wir Ihnen bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung am Entlasstag für maximal sieben Kalendertage nach der Entlassung ausstellen dürfen. Für den Krankenhausaufenthalt darf keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sondern nur eine Bescheinigung über die Dauer des Krankenhausaufenthaltes zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt werden.
Die Verordnung von Arzneimitteln, die Sie erstmals während des Krankenhausaufenthaltes verordnet bekommen haben, darf Ihnen nur in kleinster Packungsgröße ausgestellt werden.
Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre persönlichen Gegenstände aus Zimmer und Bad eingepackt haben.
Sind alle Ladekabel aus den Steckdosen gezogen?
Denken Sie auch an Ihre Wertsachen im Safe und an die Abgabe des Safeschlüssels.
Nehmen Sie ggf. auch Ihre mitgebrachten Röntgenbilder, Befunde und (Schrittmacher-, Marcumar-, Implantat-) Ausweise wieder mit.
Gegenstände, die Sie bei Ihrer Entlassung nicht mit nach Hause nehmen, werden als Fundsachen 14 Tage aufbewahrt. Sollten Sie sich dann nicht gemeldet haben, werden diese entsorgt.
Wenn Sie gesetzlich (und nicht privat) versichert sind, zahlen Sie einen Eigenanteil von 10,00 Euro pro Tag für Ihren stationären Krankenhausaufenthalt. Die Krankenhaus-Zuzahlung können Sie in der Patientenaufnahme (Mo. – Do.: 08.00 – 14.30 Uhr und Fr.: 08.00 – 13.30 Uhr) begleichen.
 
Wenn Sie ein Taxi benötigen, sprechen Sie gerne unser Personal an der Information in der Eingangshalle an.
Wenn Sie jemand abholen kommt, bietet der Parkplatz vor dem Haupteingang eine kostenfreie Rangierzeit von 15 Minuten. 
Nach Abschluss Ihrer Behandlung kann es sein, dass Sie eine weitere medizinische oder pflegerische Versorgung außerhalb des Krankenhauses brauchen.
Sollte dies bei Ihnen der Fall sein, werden Sie von unserem Sozialdienst bei der Organisation der erforderlichen Versorgung unterstützt.
Auf jeder Station steht Ihnen ein Ansprechpartner zum Thema Entlassmanagement zur Verfügung.
Das Team des Sozialdienstes
Wenn Sie es wünschen, werden Ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Beratungen hinzugezogen.
Der Sozialdienst kommt noch während Ihres Krankenhaus-Aufenthaltes auf Sie zu. So wird frühzeitig eine möglichst lückenlose Anschlussversorgung organisiert. Sie können eine Beratung durch den Sozialdienst auch eigenständig anfragen. Sprechen Sie gerne unsere Pflegekräfte auf Station an.
Sollten Sie – trotz Bedarf – unser Entlassmanagement und / oder die finanzielle Unterstützung durch die Kranken- oder Pflegekasse nicht in Anspruch nehmen wollen, geben Sie hierzu bitte dem Pflegepersonal oder Entlassmanagement Bescheid. Bitte bedenken Sie, dass in diesem Fall Ihre Anschlussversorgung möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen kann.